Fiskalvertretung

Erweiterung der Steuerpflicht für ausländische Firmen ab 1. Januar 2018 mit CHF 100‘000 weltweiter Umsatz.

  • Obligatorische Steuerpflicht für Unternehmen gilt neu auf den Umsatz im In- und Ausland.
    Dies betrifft Unternehmungen ab einem Umsatz von mindestens CHF 100‘000.
  • Ausländische Unternehmen benötigen neu einen Fiskalvertreter in der Schweiz, unabhängig wie viel Umsatz erzielt wird.
  • Neue Bestimmungen betreffen Beginn und Ende der Steuerpflicht, sowie Befreiung der Steuerpflicht für Unternehmen mit bzw. ohne Sitz, oder Betriebsstätte im Inland. Für ausländische Unternehmen beginnt diese Pflicht mit der ersten Leistungserbringung im Inland und endet am Schluss des Kalender Jahres in dem letztmals eine Leistung erbracht wurde.

Nutzen Sie unsere Expertise:

  • Sind Sie in der Schweiz MWSt-pflichtig und benötigen Sie eine Fiskalvertretung?
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