Zoll (ZAZ)

Unternehmen, die regelmässige Abgaben auf Handelswaren entrichten, sind geeignet für das zentralisierte Abrechnungsverfahren der Zollverwaltung. Das zentralisierte Abrechnungsverfahren öffnet Ihnen folgende Vorteile:

  • Bargeldlose Zollveranlagung
  • Kürzere Wartezeiten bei den Zollstellen (Schnellere Freigabe des Abfertigungsantrages)
  • Zahlungsfrist für Zollabgaben: 5 Tage.
  • Zahlungsfrist für MWST: 60 Tage.
  • Auf Wunsch erhalten Sie anstelle einer Papierrechnung eine E-Rechnung.

Gerne unterstützen wir Sie in Ihren Fragen und Entscheiden rund um das Thema Zoll.